Anerkennung von Sprachzertifikaten

Es ist möglich, den Zweisprachigkeitsnachweis über die Anerkennung von Sprachzertifikaten, welche von einer international anerkannten Körperschaft ausgestellt wurden, zu erwerben. Die Sprachzertifikate bescheinigen die Sprachniveaus nach den Vorgaben des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) und entsprechen den verschiedenen Niveaus der Zweisprachigkeitsprüfung. 

Mögliche Kombinationen sind: 

  • Sprachzertifikat in einer Sprache + einsprachige Prüfung in der anderen Sprache; 
  • zwei Sprachzertifikate: eines für Deutsch und eines für Italienisch. 

Hier finden Sie eine Liste der gängigsten Sprachzertifikate, die wir anerkennen: Anerkannte Sprachzertifikate

WICHTIG: Teilnahmebestätigungen an Sprachkursen, Bescheinigungen von Kursabschlusstests oder anderweitig ausgestellte Sprachzeugnisse von Sprachschulen werden nicht anerkannt. Die einsprachige Prüfung muss unabhängig von Ihrer Erstsprache (L1) oder Ihrem Studientitel abgelegt werden. 

Informationen über das Ansuchen um Anerkennung von Sprachzertifikaten und die einsprachige Prüfung

Alle Interessierten, die im Besitz von einem oder mehreren Sprachzertifikaten sind, welche von einer international anerkannten Körperschaft ausgestellt wurden, können um Anerkennung ansuchen, um den Zweisprachigkeitsnachweis auf diesem Weg zu erwerben. 
Das Mindestalter für die Niveaus C1 und B2 beträgt 16 Jahre, für die Niveaus B1 und A2 beträgt es 14 Jahre.

Sie können jederzeit online über SPID oder elektronische Identitätskarte (CIE) um Anerkennung von Sprachzertifikaten ansuchen. Klicken Sie auf „online-Anmeldung“, wählen Sie dann das Niveau aus, klicken Sie auf „Einsprachige Prüfung nach Anerkennung eines Sprachzertifikates“. Laden Sie Ihr Sprachzertifikat im PDF-Format hoch. Sobald Ihr Sprachzertifikat anerkannt ist, können Sie die einsprachige Prüfung in der anderen Sprache am Prüfungssitz ablegen. Nach der bestandenen Prüfung erhalten Sie automatisch die Bescheinigung über die Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache

Wenn Sie bereits über zwei Sprachzertifikate verfügen, eines in deutscher und eines in italienischer Sprache desselben Niveaus, erübrigt sich die einsprachige Prüfung. Sie können um Anerkennung beider Sprachzertifikate ansuchen, immer online mit SPID oder elektronischer Identitätskarte (CIE). Wählen Sie das Niveau aus, klicken Sie dann auf „Anerkennung von zwei Sprachzertifikaten“ und laden Sie beide Sprachzertifikate im PDF-Format hoch.

Das Ansuchen um Anerkennung und die eventuell abzulegende einsprachige Prüfung sind kostenlos

In Bozen, in der Garibaldi-Straße 14, im 1. Untergeschoss. 

Die einsprachigen Prüfungen finden das ganze Jahr über statt. Sie beginnen immer um 8:30 Uhr. Alle vier Prüfungsteile werden am gleichen Tag absolviert.  

WICHTIG: Wenn Sie aus einem nachweislich berechtigten Grund wie Krankheit oder aus Gründen höherer Gewalt nicht am zugewiesenen Prüfungsdatum erscheinen können, können Sie Ihren Prüfungstermin einmal und innerhalb von 30 Tagen nach dem ursprünglichen Termin verschieben. Schreiben Sie uns an zdp@provinz.bz.it oder rufen Sie uns an: 0471 414100.    

Die Absage des Prüfungsdatums ist verpflichtend und mindestens drei Arbeitstage vor dem Prüfungsdatum durchzuführen. Wird eine Abwesenheit nicht rechtzeitig mitgeteilt, so gilt dies als Ausschlussgrund für die darauffolgenden sechs Monate.  

Sollten Sie den Zweisprachigkeitsnachweis für die Teilnahme an einem öffentlichen Wettbewerb benötigen, so können Sie auch um Vorverlegung des Prüfungsdatums ansuchen. 

Die Ausarbeitung des Prüfungskalenders erfolgt elektronisch und respektiert die chronologische Reihenfolge der Anmeldungen, weshalb die Wartezeiten immer mit der Anzahl der zu den einzelnen Niveaus angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten zusammenhängen. Für weitere Informationen in diesem Zusammenhang setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Kontakt unter 0471 414100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an zdp@provinz.bz.it

Mehr Informationen dazu: Probleme mit dem Prüfungsdatum

Das Ergebnis der Prüfung wird innerhalb von drei Werktagen in Ihrem persönlichen Bereich myCIVIS hinterlegt. Auf demselben Weg erhalten Sie Ihren Bewertungsbogen und Ihre Anwesenheitsbestätigung

Wenn Sie eine Kopie Ihrer schriftlichen Prüfungsarbeit erhalten möchten, wenden Sie sich per E-Mail an zdp@provinz.bz.it. Bitte schicken Sie eine Kopie Ihres Lichtbildausweises mit. 

Sofern Sie einen persönlichen Termin für die Einsichtnahme in Ihre Prüfungsarbeit wahrnehmen möchten, so ersuchen wir Sie vorab um Terminvereinbarung.

Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, so finden Sie Ihren Zweisprachigkeitsnachweis in digitalem Format in Ihrem persönlichen Bereich myCIVIS. Sie müssen nicht mehr in unsere Dienststelle kommen, um einen Nachweis in Papierformat abzuholen, denn der digitale Nachweis ist Ihr Original. Der Zweisprachigkeitsnachweis hat unbegrenzte Gültigkeit

Auch das Dokument mit der Auflistung aller bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Zweisprachigkeitsnachweise können Sie im persönlichen Bereich von myCIVIS herunterladen. Hier finden Sie das PDF mit der entsprechenden Anleitung für den Download.

Das Ansuchen um Anerkennung von Sprachzertifikaten erfolgt online über SPID oder CIE (Elektronische Identitätskarte). Nachdem Sie sich eingeloggt haben, klicken Sie auf „online Anmeldung“ wählen Sie dann das Niveau aus, klicken Sie entweder auf „Einsprachige Prüfung nach Anerkennung eines Sprachzertifikates“ oder „Anerkennung von zwei Sprachzertifikaten“ und laden Sie Ihr Sprachzertifikat in PDF-Format hoch.

Nein, denn der Antrag auf Anerkennung eines Sprachzertifikats sieht automatisch den Zugang zur einsprachigen Prüfung in der jeweils anderen Sprache (jener, für die kein Sprachzertifikat vorliegt) vor. Sie müssen dafür also keine weitere Anmeldung tätigen.

Es handelt sich um eine Auswahl der gängigsten Sprachzertifikate. Es gibt noch eine Vielzahl anerkannter Sprachzertifikate, die sich an den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen anlehnen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter 0471 413900.

Unabhängig von Ihrer Muttersprache sieht das DPR 752/1976 vor, dass eine Prüfung für die nicht zertifizierte Sprache abgelegt werden muss. In machen Fällen ist die Erstsprache nämlich weder Deutsch noch Italienisch.

Leider ist dies nicht möglich. Sie müssen daher schriftlich auf die Anmeldung oder das Ihnen zugewiesene Prüfungsdatum verzichten und infolgedessen den Antrag auf Anerkennung Ihres Sprachzertifikats stellen. Die Anträge auf Anerkennung von Sprachzertifikaten werden in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs bearbeitet.

Die Bearbeitungszeit beträgt maximal ein Monat. In Dringlichkeitsfällen wenden Sie sich bitte an die Person, die Ihren Antrag bearbeitet.

Nein, es sind nur Sprachzertifikate zulässig. Wir können weder Teilnahmebestätigungen noch Kursabschlusstests annehmen, selbst wenn das Niveau laut GERS angegeben ist. Hier finden Sie eine Auflistung der anerkannten Sprachzertifikate.

Das ist nur für das Niveau C1 vorgesehen. Wenn Sie für eine der beiden Sprachen ein Sprachzertifikat C1 besitzen und über einen Studientitel in der anderen Sprache verfügen, können Sie um Anerkennung ansuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Studium zu min. 80% in der angefragten Sprache absolviert worden ist. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ein Sprachzertifikat ersetzt NICHT den Zweisprachigkeitsnachweis. Sie können aber um Anerkennung des Sprachzertifikats ansuchen, um den Zweisprachigkeitsnachweis zu erwerben. Sie müssen dann noch eine einsprachige Prüfung in der nicht zertifizierten Sprache an unserem Prüfungssitz ablegen.

Letzte Aktualisierung: 02/02/2026