FAQ

Anmeldung

Die Prüfung steht jederzeit allen offen, und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

  • Datum: 20.02.2024

Die Anmeldung ist sowohl über SPID als auch mittels CIE (Elektronische Identitätskarte) möglich.

Wer keinen Wohnsitz in Italien, keine italienische Steuernummer oder keine italienische Handynummer hat, findet hier die für die Anmeldung vorgesehenen Formulare und kann sie per E-Mail an zdp@provinz.bz.it senden.

  • Datum: 21.02.2024

Seit dem Frühjahr 2021 bieten viele Gemeinden Südtirols die Aktivierung des SPID mit dem Provider Lepida an. Besuchen Sie die folgende Website, um sämtliche Informationen dazu zu erhalten.

  • Datum: 21.02.2024

Hier finden Sie eine einfache Anleitung. Ansonsten können Sie uns auch gerne per E-Mail zdp@provinz.bz.it oder telefonisch unter 0471 414100 kontaktieren. 

  • Datum: 21.02.2024

Um das Dokument lesen zu können, klicken Sie auf den Link „myCIVIS“, der in der E-Mail enthalten ist, überprüfen Sie Ihre Dienste, loggen Sie sich mit Ihrem SPID-Account ein, klicken Sie auf „Anmeldung zur Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsprüfung“ (Details) und dann auf „Alle Dokumente“ der neuesten Mitteilung.

Hier finden Sie eine bebilderte Anleitung (PDF).

  • Datum: 21.02.2024

Die Niveaustufe der Prüfung ist nicht an Ihren Schulabschluss bzw. Studientitel gebunden. Wir fragen auch nicht danach.

  • Datum: 21.02.2024

Dies ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

  • Datum: 21.02.2024

Nein, die Niveaustufen sind je nach Sprachkenntnissen und unabhängig vom Bildungsgrad (Schulabschluss/Studientitel) frei wählbar.

  • Datum: 21.02.2024

Ähnlich wie die auf europäischer Ebene anerkannten Sprachzertifikate dient auch die Zweisprachigkeitsprüfung der Feststellung der individuellen Sprachkenntnisse und lehnt sich an das Beschreibungsraster des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen an.

  • Datum: 21.02.2024

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0471 414100 oder via E-Mail an zdp@provinz.bz.it und wir erklären Ihnen, was zu tun ist. Melden Sie sich keinesfalls ein zweites Mal an.

  • Datum: 21.02.2024

Minderjährige können sich über den SPID der Eltern oder mit der eigenen CIE (Elektronische Identitätskarte) zur Prüfung anmelden.

Das Mindestalter für die Niveaus A2 und B1 liegt bei 14 Jahren, für die Niveaus B2 und C1 bei 16 Jahren.

  • Datum: 21.02.2024

Nein, die Anmeldung für das Niveau B2 ist erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.

  • Datum: 21.02.2024

Schreiben Sie eine E-Mail an zdp@provinz.bz.it. Wir werden überprüfen, ob Ihre Anmeldung ordnungsgemäß in unserem System aufscheint.

  • Datum: 21.02.2024

Die Einladung wird etwa ein Monat vor dem Prüfungstermin in Ihrem persönlichen Bereich von myCIVIS hinterlegt. Darüber hinaus erhalten Sie eine E-Mail und/oder SMS mit der Information, dass ein neues Dokument hinterlegt wurde, falls Sie diese Einstellung aktiviert haben.

  • Datum: 21.02.2024

Prüfungstermin

Die Einladung wird ca. einen Monat vor dem Prüfungstermin in Ihrem persönlichen Bereich myCIVIS hinterlegt. Darüber hinaus erhalten Sie eine E-Mail und/oder SMS mit der Information, dass ein neues Dokument hinterlegt wurde, falls Sie diese Einstellung aktiviert haben.

  • Datum: 25.02.2024

Es ist weder möglich einen Prüfungstermin zu wählen noch einen Zeitraum, in dem man die Prüfung gerne ablegen würde. Bei unvorhersehbaren Ereignissen ist es möglich, den Prüfungstermin innerhalb von 30 Tagen ab dem zugewiesenen Termin zu verschieben. Besuchen Sie folgende Website: Probleme mit dem Prüfungsdatum.

  • Datum: 25.02.2024

Wer nicht zur Prüfung antreten kann, ist gebeten, so schnell wie möglich die Rufnummer 0471 414100 wählen oder eine E-Mail an zdp@provinz.bz.it zu schreiben. Sie können einen neuen Termin vereinbaren. Die Absage des Prüfungsdatums ist verpflichtend und mindestens drei Arbeitstage vor dem Prüfungsdatum durchzuführen. Wird eine Abwesenheit nicht rechtzeitig mitgeteilt, so gilt dies als Ausschlussgrund für die darauffolgenden sechs Monate. Die Prüfung kann ein einziges Mal in einem Zeitrahmen von 30 Tagen verschoben werden.

  • Datum: 25.02.2024

Die Absage des Prüfungstermins ist verpflichtend und mindestens drei Arbeitstage vor dem Prüfungsdatum durchzuführen. Eine Ausnahme stellen lediglich belegbare Gründe dar. Sollte eine Abwesenheit nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sein, so gilt dies als Ausschlussgrund für die darauffolgenden sechs Monate. Besuchen Sie folgende Website: Probleme mit dem Prüfungsdatum.

  • Datum: 25.02.2024

So schnell als möglich, denn so wird anderen Personen die Möglichkeit gegeben, am besagten Tag die Prüfung abzulegen. Sie können den Prüfungstermin nur ein einziges Mal und höchstens um einen Monat nach hinten verschieben. Die entsprechende Anfrage muss mindestens drei Arbeitstage vor dem ursprünglich zugewiesenen Prüfungstermin erfolgen, Ausnahmen sind nur im Falle von nachweislich berechtigen Gründen vorgesehen. Besuchen Sie folgende Website: Probleme mit dem Prüfungsdatum.

  • Datum: 25.02.2024

Das Prüfungsdatum kann nur ein einziges Mal und höchstens um einen Monat nach hinten verschoben werden und zwar mit einem Vorlauf von mindestens drei Arbeitstagen vor dem zugewiesenen Prüfungstermin. Ausnahmen sind nur aus nachweislich berechtigten Gründen zulässig.

  • Datum: 25.02.2024

Ein weiterer Terminaufschub kann nur bei ärztlich bescheinigter Krankheit gewährt werden.

  • Datum: 25.02.2024

Ja, für die Teilnahme an einem öffentlichen Wettbewerb kann der Prüfungstermin vorverlegt werden.

Füllen Sie hierfür das dafür vorgesehene Formular aus und befolgen Sie dabei die entsprechenden Anweisungen. Besuchen Sie folgende Website: Probleme mit dem Prüfungsdatum.

  • Datum: 25.02.2024

Prüfung

Leider besteht diese Möglichkeit nicht. Die Prüfungen finden einzig und allein im Sitz der Dienststelle in Bozen, Garibaldi-Straße 14, im 1. Untergeschoss statt.

  • Datum: 26.02.2024

Nähere Informationen über mögliche Kompensations- und Unterstützungsmaßnahmen und wie Sie darum ansuchen können, finden Sie hier.

  • Datum: 26.02.2024

Jede öffentliche Verwaltung regelt diese Materie auf der Grundlage ihres eigenen Kollektivvertrags. Informieren Sie sich direkt bei Ihrem Personalamt. In der Privatwirtschaft kann hingegen jeder Arbeitgeber nach eigenem Ermessen entscheiden.

  • Datum: 26.02.2024

Die Prüfung beginnt stets pünktlich. Sollten Sie in Verspätung sein, können wir Sie nicht mehr zulassen. Bitte wenden Sie sich an den Info-Point und wir werden Ihnen, sofern Sie nicht schon einmal die Prüfung verschoben haben, einen neuen Termin geben.

  • Datum: 26.02.2024

Nein, ohne Lichtbildausweis kann die Prüfung nicht abgelegt werden.

  • Datum: 26.02.2024

Innerhalb von drei Arbeitstagen wird zusammen mit dem Prüfungsergebnis automatisch eine Teilnahmebestätigung in Ihrem persönlichen Bereich in myCIVIS hinterlegt. Sollten Sie bereits am Prüfungstag eine Teilnahmebestätigung benötigen, wenden Sie sich noch vor der schriftlichen Prüfung an den Prüfungssekretär / die Prüfungssekretärin Ihrer Kommission.

  • Datum: 26.02.2024

Eine Annullierung der Prüfung erfolgt, wenn:

  • Sie in einer anderen Farbe als blau oder schwarz schreiben oder einen Bleistift verwenden;
  • ein Hinweis auf die eigene Identität auf einem Blatt angebracht wird (z.B. der eigene Vor- und Zuname, Ihre Unterschrift oder andere Erkennungszeichen);
  • ein oder mehrere Blätter zerrissen sind;
  • Tintenlöschstifte (Tipp-Ex), Korrekturflüssigkeiten oder Ähnliches verwendet werden;
  • für die Textproduktion nicht die vorgeschriebene Sprache verwendet wird;
  • ein Blatt (Arbeitsblatt oder Protokollblatt) nicht abgegeben wird;
  • nur für die Zweisprachigkeitsprüfung: beide Arbeiten in deutscher und italienischer Sprache auf dasselbe Protokollblatt geschrieben werden.
  • Datum: 26.02.2024

Es reicht, wenn Sie das Kreuzchen schwarz färben und das neue Kreuzchen auf die richtige Antwort setzen.

  • Datum: 26.02.2024

Die Zweisprachigkeitsprüfung besteht aus vier untrennbaren Modulen, die ins Endergebnis einfließen. Einzelne Module können daher nicht wiederholt werden.

  • Datum: 26.02.2024

Die mündlichen Prüfungen beginnen um 13:30 Uhr. Sie erfolgen in alphabetischer Reihenfolge.

  • Datum: 26.02.2024

Die Prüfungsmodule sind untrennbar. Damit die Prüfung Gültigkeit hat, müssen Sie alle Prüfungsmodule ablegen.

  • Datum: 26.02.2024

Der externe Wartesaal, der sich im Gebäudeinneren vor der Eingangstür zum Prüfungsbereich befindet, ist immer zugänglich. Der interne Wartesaal hingegen ist von 12:30 bis 13:30 Uhr geschlossen.

  • Datum: 26.02.2024

Die Benützung von Wörterbüchern ist nicht vorgesehen.

  • Datum: 26.02.2024

Prüfungsergebnis

Das Ergebnis der Prüfung wird innerhalb von drei Arbeitstagen in Ihrem persönlichen Bereich myCIVIS hinterlegt. Auf demselben Wege erhalten Sie Ihren Bewertungsbogen und Ihre Anwesenheitsbestätigung.

  • Datum: 20.03.2024

Melden Sie den Vorfall, der auf technische Ursachen zurückzuführen sein könnte, umgehend unserer Dienststelle. Sobald das Problem behoben ist, werden Sie das Ergebnis ordnungsgemäß in Ihrem persönlichen Bereich myCIVIS finden.

  • Datum: 20.03.2024

Das Ergebnis darf nicht über Telefon oder E-Mail mitgeteilt werden. Das Prüfungsergebnis wird innerhalb von drei Arbeitstagen in Ihrem persönlichen Bereich von myCIVIS hinterlegt.

  • Datum: 20.03.2024

Der Bewertungsbogen wird automatisch in Ihrem persönlichen Bereich von myCIVIS hinterlegt. Wenn Sie eine Kopie der schriftlichen Prüfung erhalten möchten, schreiben Sie eine E-Mail an zdp@provinz.bz.it mit der Kopie Ihrer Identitätskarte im Anhang.

Es ist nicht möglich, Kopien der Prüfungstexte (Arbeitsblätter) zu erhalten, da diese der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Sie haben allerdings die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren, um persönlich in die Dienststelle zu kommen und nach Vorlage eines Erkennungsausweises in Ihre Arbeiten Einsicht zu nehmen.

  • Datum: 20.03.2024

Die einzelnen Prüfungsteile werden von jedem einzelnen Kommissionsmitglied bewertet, das seine Benotung elektronisch eingibt. Ein Computer errechnet das Endergebnis. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in beiden Sprachen eine Gesamtpunktezahl von mindestens 60/100 erreicht wird.

  • Datum: 20.03.2024

Alle Prüfungsteile werden nach den Niveaubeschreibungen des GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) bewertet. Bei der schriftlichen und mündlichen Textproduktion bewerten die Prüferinnen und Prüfer darüber hinaus die folgenden vier Kompetenzen: Aufgabenerfüllung, Aufbau und Kohärenz, Wortschatz, Korrektheit.

  • Datum: 20.03.2024

Vorbereitung auf die Prüfung

Nein, es ist nicht notwendig, einen Kurs zu besuchen. Jeder wählt selbst, wie er sich auf die Prüfung vorbereiten möchte.

  • Datum: 24.03.2024

Sie können die Kurse, Materialien und Lernmethoden beliebig wählen, um die Sprachkompetenz des gewünschten Niveaus zu erreichen.

Bei der Prüfung zählen die persönlichen Kommunikationskompetenzen, die Sie im Rahmen der drei Module unter Beweis stellen, da unter anderem eine freie Textproduktion (mündlich und schriftlich) vorgesehen ist.

Es gibt also weder bindende Vorgaben noch Terminologiesammlungen, weil die kommunikativen Fähigkeiten im Vordergrund stehen.

Wir empfehlen Ihnen, auch die folgende Website zu besuchen: Vorbereitung auf die Zweisprachigkeitsprüfung.

  • Datum: 24.03.2024

Verwenden Sie die Übungsbeispiele, die wir auf unserer Website für jedes Prüfungsmodul und jedes Niveau veröffentlicht haben:
für die Zweisprachigkeitsprüfung C1B2B1 und A2;
für die einsprachige Prüfung C1B2B1 und A2;
für die Ladinischprüfung C1B2B1 und A2.

Unsere Seiten zur Prüfungsvorbereitung und die Seiten des Sprachenportals für Südtirol bieten haufenweise Ideen und Tipps für das Erlernen einer Sprache.

  • Datum: 24.03.2024

Zurzeit sind auf unserer Website 3-6 Beispiele pro Niveau und Modul veröffentlicht. Wer vermehrt üben möchte, kann sich nach den Tests richten, die die verschiedenen Zertifizierungseinrichtungen für die deutsche und italienische Sprache gemäß den jeweiligen Niveaustufen im Internet veröffentlichen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass bei der Zweisprachigkeitsprüfung die Aufgaben oft in der jeweils anderen Sprache zu bewältigen sind (vom Italienischen ins Deutsche bzw. umgekehrt).

  • Datum: 24.03.2024

Anerkennung von Sprachzertifikaten

Das Ansuchen um Anerkennung von Sprachzertifikaten erfolgt online über SPID oder CIE (Elektronische Identitätskarte). Nachdem Sie sich eingeloggt haben, klicken Sie auf „online Anmeldung“ wählen Sie dann das Niveau aus, klicken Sie entweder auf „Einsprachige Prüfung nach Anerkennung eines Sprachzertifikates“ oder „Anerkennung von zwei Sprachzertifikaten“ und laden Sie Ihr Sprachzertifikat in PDF-Format hoch.

  • Datum: 25.03.2024

Nein, denn der Antrag auf Anerkennung eines Sprachzertifikats sieht automatisch den Zugang zur einsprachigen Prüfung in der jeweils anderen Sprache (jener, für die kein Sprachzertifikat vorliegt) vor. Sie müssen dafür also keine weitere Anmeldung tätigen.

  • Datum: 25.03.2024

Es handelt sich um eine Auswahl der gängigsten Sprachzertifikate. Es gibt noch eine Vielzahl anerkannter Sprachzertifikate, die sich an den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen anlehnen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter 0471 414100.

  • Datum: 25.03.2024

Unabhängig von Ihrer Muttersprache sieht das DPR 752/1976 vor, dass eine Prüfung für die nicht zertifizierte Sprache abgelegt werden muss. In machen Fällen ist die Erstsprache nämlich weder Deutsch noch Italienisch.

  • Datum: 25.03.2024

Leider ist dies nicht möglich. Sie müssen daher schriftlich auf die Anmeldung oder das Ihnen zugewiesene Prüfungsdatum verzichten und infolgedessen den Antrag auf Anerkennung Ihres Sprachzertifikats stellen. Die Anträge auf Anerkennung von Sprachzertifikaten werden in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs bearbeitet.

  • Datum: 25.03.2024

Die Bearbeitungszeit beträgt maximal ein Monat. In Dringlichkeitsfällen wenden Sie sich bitte an die Person, die Ihren Antrag bearbeitet.

  • Datum: 25.03.2024

Nein, es sind nur Sprachzertifikate zulässig. Wir können weder Teilnahmebestätigungen noch Kursabschlusstests annehmen, selbst wenn das Niveau laut GERS angegeben ist. Hier finden Sie eine Auflistung der anerkannten Sprachzertifikate.

  • Datum: 25.03.2024

Das ist nur für das Niveau C1 vorgesehen. Wenn Sie für eine der beiden Sprachen ein Sprachzertifikat C1 besitzen und über einen Studientitel in der anderen Sprache verfügen, können Sie um Anerkennung ansuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Studium zu min. 80% in der angefragten Sprache absolviert worden ist. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Datum: 25.03.2024

Ein Sprachzertifikat ersetzt NICHT den Zweisprachigkeitsnachweis. Sie können aber um Anerkennung des Sprachzertifikats ansuchen, um den Zweisprachigkeitsnachweis zu erwerben. Sie müssen dann noch eine einsprachige Prüfung in der nicht zertifizierten Sprache an unserem Prüfungssitz ablegen.

  • Datum: 25.03.2024

Anerkennung von Studientiteln

Das Ansuchen um Anerkennung von Studientiteln erfolgt über SPID oder CIE (Elektronische Identitätskarte). Nachdem Sie sich eingeloggt haben, laden Sie die erforderlichen Dokumente im PDF-Format hoch.

  • Datum: 26.03.2024

Ein Studientitel kann nur dann für den Zweisprachigkeitsnachweis anerkannt werden, wenn das Studium zu min. 80% in der angefragten Sprache absolviert worden ist., siehe Beschluss Nr. 361 vom 1. April 2014.

  • Datum: 26.03.2024

Das ist in Form einer Eigenerklärung möglich, indem Sie händisch die Prüfungssprache der einzelnen Prüfungen ergänzen und das Dokument unterschreiben.

  • Datum: 26.03.2024

Die Bearbeitungszeit beträgt maximal ein Monat. In Dringlichkeitsfällen wenden Sie sich bitte an die Person, die Ihren Antrag bearbeitet.

  • Datum: 26.03.2024

Nein, das ist nicht möglich. Die Studientitelkombinationen werden von Art. 3, Absatz 9/quater und Absatz 9/sexies des DPR 152/1976 geregelt.

  • Datum: 26.03.2024

Das ist nur für das Niveau C1 vorgesehen. Wenn Sie für eine der beiden Sprachen ein Sprachzertifikat C1 besitzen und über einen Studientitel in der anderen Sprache verfügen, können Sie um Anerkennung ansuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Studium zu min. 80% in der angefragten Sprache absolviert worden ist. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Datum: 25.03.2024

Über die Zweisprachigkeitsprüfung und die Ladinischprüfung oder über die Anerkennung der folgenden Studientitelkombination: Matura einer paritätischen Schule der ladinischen Täler Südtirols, Nachweis des mindestens zehnjährigen Besuchs der paritätischen Schule, universitärer Studientitel zu min. 80% in deutscher und/oder italienischer und/oder ladinischer Sprache. Bei Interesse schreiben Sie uns an: zdp@provinz.bz.it und wir schicken Ihnen das entsprechende Formular zu.

  • Datum: 26.03.2024

Zweisprachigkeitsnachweis

Spätestens drei Arbeitstage nach dem Prüfungsdatum. Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, so finden Sie Ihren Zweisprachigkeitsnachweis in digitalem Format in Ihrem persönlichen Bereich von myCIVIS. Er ist digital unterschrieben und hat somit rechtliche Gültigkeit. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr in unsere Dienststelle kommen müssen, um einen Nachweis in Papierformat abzuholen, denn der digitale Nachweis ist bereits Ihr Original.

  • Datum: 01.04.2024

Der Nachweis, den Sie erhalten haben, kann gedruckt werden, doch er hat nur in digitaler Form Rechtsgültigkeit und kann somit als E-Mail-Anhang versandt werden. Eine beglaubigte Kopie erhalten Sie bei Bedarf nach Terminvereinbarung und unter Vorzeigen einer gültigen Identitätskarte in unserer Dienststelle.

  • Datum: 01.04.2024

Sie können eine Kopie beantragen, indem Sie eine E-Mail an zdp@provinz.bz.it schicken und die Kopie einer gültigen Identitätskarte anhängen. Die Kopie wird Ihnen per E-Mail zugesandt.

  • Datum: 01.04.2024

Erkundigen Sie sich danach bei Ihrer jeweiligen Verwaltung.

  • Datum: 01.04.2024