Die Zweisprachigkeitsprüfung
Die Zweisprachigkeitsprüfungen wurden im Jahr 1976 durch das DPR Nr. 752 vom 26.07.1976 und in Umsetzung des Autonomiestatutes eingeführt und werden seit 1977 abgehalten.
Die Zweisprachigkeitsprüfung weist die Kenntnis der deutschen und der italienischen Sprache gleichzeitig nach. Es gibt vier Niveaus: C1, B2, B1 und A2. Die Prüfung besteht aus vier Modulen: einem Hörverständnistest, einem Leseverständnistest, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Die Prüfungsniveaus entsprechen den erforderlichen Kenntnissen, die je nach Studientitel für die verschiedenen Berufsbilder der öffentlichen Verwaltung vorgeschrieben sind. Der Zweisprachigkeitsnachweis ist notwendig, um in der öffentlichen Verwaltung in Südtirol arbeiten zu können.
Der Zweisprachigkeitsnachweis ist unbegrenzt gültig und kann genauso wie andere internationale Sprachzertifikate auf europäischer Ebene anerkannt werden, da er den Vorgaben des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) entspricht.
Nützliche Informationen über die Zweisprachigkeitsprüfung
Alle Interessierten können sich zur Zweisprachigkeitsprüfung anmelden bzw. um Anerkennung von Sprachzertifikaten oder Studientiteln ansuchen. Die Zulassung zur Zweisprachigkeitsprüfung ist nicht an einen Bildungsgrad bzw. Schulabschluss gebunden.
Das Mindestalter zum Zeitpunkt der Anmeldung für die Niveaus C1 und B2 liegt bei 16 Jahren, für die Niveaus B1 und A2 bei 14 Jahren.
Die Anmeldung zur Zweisprachigkeitsprüfung, das Ansuchen um Anerkennung eines Sprachzertifikates mit evtl. Anmeldung zur einsprachigen Prüfung bzw. auch das Ansuchen um Anerkennung von Studientiteln ist jederzeit online über SPID oder CIE (elektronische Identitätskarte) möglich.
Sie können sich immer nur zur Prüfung auf einem Niveau anmelden. Erst wenn Sie die Prüfung abgelegt haben, können Sie eine weitere Anmeldung für dasselbe oder ein anderes Niveau vornehmen.
Die Prüfungen sowie auch die Ansuchen um Anerkennungen sind kostenlos.
In Bozen, in der Garibaldi-Straße 14, im 1. Untergeschoss.
Von Montag bis Freitag, das ganze Jahr über. Die Prüfung beginnt um 8:30 Uhr und alle vier Module (Hörverständnis- und Leseverständnistest, schriftlicher und mündlicher Teil) finden am gleichen Tag statt.
WICHTIG: Wenn Sie aus einem nachweislich berechtigten Grund wie Krankheit oder aus Gründen höherer Gewalt nicht am zugewiesenen Prüfungsdatum erscheinen können, können Sie Ihren Prüfungstermin einmal und innerhalb von 30 Tagen nach dem ursprünglichen Termin verschieben, indem Sie an zdp@provinz.bz.it schreiben oder uns unter 0471 413900 anrufen.
Die Absage des Prüfungsdatums ist verpflichtend und mindestens drei Arbeitstage vor dem Prüfungsdatum durchzuführen. Wird eine Abwesenheit nicht rechtzeitig mitgeteilt, so gilt dies als Ausschlussgrund für die darauffolgenden sechs Monate.
Sollten Sie den Zweisprachigkeitsnachweis für die Teilnahme an einem öffentlichen Wettbewerb benötigen, so können Sie auch um Vorverlegung des Prüfungsdatums ansuchen.
Die Ausarbeitung des Prüfungskalenders erfolgt elektronisch und respektiert die chronologische Reihenfolge der Anmeldungen, weshalb die Wartezeiten immer mit der Anzahl der zu den einzelnen Niveaus angemeldeten Kandidaten zusammenhängen. Für weitere Informationen in diesem Zusammenhang setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Kontakt unter 0471 413900 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an zdp@provinz.bz.it.
Weitere Informationen: Probleme mit dem Prüfungsdatum
Das Ergebnis der Prüfung wird innerhalb von drei Werktagen nach Ihrem Prüfungstag in Ihrem persönlichen Bereich myCIVIS hinterlegt. Auf demselben Wege erhalten Sie Ihren Bewertungsbogen und Ihre Anwesenheitsbestätigung.
Wenn Sie eine Kopie Ihrer schriftlichen Prüfungsarbeit erhalten möchten, wenden Sie sich per E-Mail an zdp@provinz.bz.it. Bitte schicken Sie eine Kopie Ihres Lichtbildausweises mit.
Sofern Sie einen persönlichen Termin für die Einsichtnahme in Ihre Prüfungsarbeit wahrnehmen möchten, so ersuchen wir Sie vorab um Terminvereinbarung.
Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, so finden Sie Ihren Zweisprachigkeitsnachweis in digitalem Format in Ihrem persönlichen Bereich myCIVIS. Sie müssen nicht in unsere Dienststelle kommen, um einen Nachweis in Papierformat abzuholen, denn der digitale Nachweis ist bereits Ihr Original. Der Zweisprachigkeitsnachweis hat unbegrenzte Gültigkeit.
Auch das Dokument mit der Auflistung aller bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Zweisprachigkeitsnachweise können Sie im persönlichen Bereich von myCIVIS herunterladen. Hier finden Sie das PDF mit der entsprechenden Anleitung für den Download.
Die 4 Niveaus der Zweisprachigkeitsprüfung
Letzte Aktualisierung: 02/10/2025



