Die Ladinischprüfung
Die Ladinischprüfungen wurden im Jahr 1976 durch das D.P.R. Nr. 752 vom 26.07.1976 und in Umsetzung des Autonomiestatutes eingeführt und werden seit 1977 abgehalten.
Die vier Sprachniveaus der Ladinischprüfung sind: C1, B2, B1, A2. Sie entsprechen den erforderlichen Kenntnissen, die je nach Studientitel für die verschiedenen Berufsbilder in der öffentlichen Verwaltung vorgeschrieben sind. Um in der öffentlichen Verwaltung in Südtirol eine der ladinischen Sprachgruppe vorbehaltene Stelle zu besetzen, ist es notwendig, im Besitz des Dreisprachigkeitsnachweises zu sein.
Die Ladinischprüfung besteht aus 4 Teilprüfungen: Hörverständnistest, schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung und Leseverständnistest. Die Ladinischprüfung wird für die zwei Idiome Grödner-Ladinisch und Gadertal-Ladinisch angeboten.
Nützliche Informationen über die Ladinischprüfung
Alle Interessierten können sich zu den Prüfungen in ladinischer Sprache anmelden. Die Zulassung zur Ladinischprüfung ist nicht strikt an einen Bildungsgrad gebunden.
Das Mindestalter für die Niveaus C1 und B2 ist 16 Jahre, für die Niveaus B1 und A2 14 Jahre.
Die Anmeldung zur Ladinischprüfung ist jederzeit online über SPID oder mittels elektronischer Identitätskarte (CIE) möglich.
Sie können sich immer nur für ein Niveau anmelden. Erst wenn Sie die Prüfung abgelegt haben, können Sie die Anmeldung für dasselbe Niveau wiederholen oder sich für ein anderes Niveau anmelden.
Die Prüfungen sind kostenlos.
In Bozen, in der Garibaldi-Straße 14, im 1. Untergeschoss.
Die Ladinischprüfungen finden ca. einmal im Monat statt.
WICHTIG: Wenn Sie aus einem nachweislich berechtigten Grund wie Krankheit oder aus Gründen höherer Gewalt nicht am zugewiesenen Prüfungsdatum erscheinen können, kann Ihnen einmal ein neues Prüfungsdatum zugewiesen werden, schreiben Sie uns an el@provinzia.bz.it oder rufen Sie uns an: 0471 414100.
Die Absage des Prüfungsdatums ist verpflichtend und mindestens drei Arbeitstage vor dem Prüfungsdatum durchzuführen. Wird eine Abwesenheit nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sein, so gilt dies als Ausschlussgrund für die darauffolgenden sechs Monate.
Das Prüfungsdatum kann für die Teilnahme an einem öffentlichen Wettbewerb vorverlegt werden.
Die Ausarbeitung des Prüfungskalenders erfolgt elektronisch und respektiert die chronologische Reihenfolge der Anmeldungen, weshalb die Wartezeiten immer mit der Anzahl der zu den einzelnen Niveaus angemeldeten Kandidaten zusammenhängen. Für weitere Informationen in diesem Zusammenhang setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Kontakt unter 0471 414100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: el@provinzia.bz.it.
Weitere Informationen: Probleme mit dem Prüfungsdatum
Das Ergebnis der Prüfung wird innerhalb von 3 Werktagen in Ihrem persönlichen Bereich myCIVIS hinterlegt. demselben Wege erhalten Sie Ihren Bewertungsbogen und Ihre Anwesenheitsbestätigung.
Wenn Sie eine Kopie Ihrer schriftlichen Prüfungsarbeit erhalten möchten, wenden Sie sich per E-Mail an el@provinzia.bz.it. Bitte schicken Sie eine Kopie Ihres Lichtbildausweises mit.
Sofern Sie einen persönlichen Termin für die Einsichtnahme in Ihre Prüfungsarbeit wahrnehmen möchten, so ersuchen wir Sie vorab um Terminvereinbarung.
Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, so finden Sie Ihren Ladinischnachweis in digitalem Format in Ihrem persönlichen Bereich myCIVIS. Dieses Dokument hat nur in digitaler Form Rechtsgültigkeit. Sie müssen nicht mehr in unsere Dienststelle kommen, um einen Nachweis in Papierformat abzuholen, denn der digitale Nachweis ist bereits Ihr Original. Der Ladinischnachweis hat unbegrenzte Gültigkeit.
Auch das Dokument mit der Auflistung aller bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Zweisprachigkeitsnachweise können Sie im persönlichen Bereich von myCIVIS herunterladen. Hier finden Sie das PDF mit der entsprechenden Anleitung für den Download.
Erfahren Sie mehr über die 4 Niveaus der Ladinischprüfung
Letzte Aktualisierung: 02/10/2025



